
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Leistung Catering - Eventveranstaltungen
Die Firma Gastro Management verpflichtet sich, bei der Ausführung des Auftrages in sorgfältiger Weise vorzugehen. Sie verpflichtet sich einen Anlass zeitgerecht und in mängelfreiem Zustand durchzuführen. Bei der Auswahl von Speisen und Getränken wird Wert auf einwandfreie Qualität gelegt. Bei der Organisation von Anlässen betreut sie die notwendige Koordination der beteiligten Veranstalter und führt die Regie des Gesamtanlasses, sofern dies mit dem Auftraggeber vereinbart wurde. Sämtliche Rechte an den präsentierten Ideen, Vorschlägen, Entwürfen, Skizzen, Abbildungen und Texten, stehen im geistigen Eigentum des Marx Vertriebs Managements . Die Nutzung dieses Materials in welcher Form auch immer, ist nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung gestattet.
Auftragsbestätigung
Ein Auftrag mit dem Gastro Management kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Spätestens mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch das Marx Vertriebs Management kommt der Auftrag zustande. Allfällige über die Auftragsbestätigung hinausgehende Leistungen werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
Unkostenbeitrag
In der Regel erfolgt eine erste, allgemeine Offerte kostenlos. Wünscht der Kunde eine zweite, detaillierte Offerte und kommt ein Vertrag später nicht zustande, so ist das Marx Vertriebs Management berechtigt, für seine Bemühungen im Zusammenhang mit der Erstellung weiterer Offerten eine Unkostenentschädigung gemäss Aufwand und Spesen zu fordern. Ebenso wird ein vom Kunde gewünschtes Probeessen speziell verrechnet. Annullierungen von verbindlich reservierten Daten sind kostenpflichtig in der Höhe der entstandenen Kosten.
Geringfügige Änderungen
Das Marx Vertriebs Management behält sich vor, bei kurzfristigen Änderungen im Marktangebot, wie zum Beispiel aufgrund fehlender Waren auf dem Markt oder massiv erhöhten Preisen, ihre Leistungen in Bezug auf die Lieferung, nach Absprache mit dem Kunden, geringfügig zu ändern. Es verpflichtet sich zu einer gleichwertigen Auftragserledigung.
Teilnehmerzahl
Eine Änderung der Teilnehmerzahl für das Essen muss spätestens 14 Tage vor dem Anlass, schriftlich, übermittelt werden. Bei nachträglicher Unterschreitung der Teilnehmerzahl wird automatisch die ursprünglich gemeldete Anzahl der Gedecke in Rechnung gestellt.
Annullierung von Anlässen
Bei Annullierung eines Anlasses nach erfolgter Auftragserteilung werden folgende Kosten in Rechnung gestellt:
bis 50 Tage vor dem Anlass : die entstandenen Kosten werden verrechnet
49 - 40 Tage vor dem Anlass : 45 % der vereinbarten Leistungen
39 - 22 Tage vor dem Anlass : 60 % der vereinbarten Leistungen
21 - 15 Tage vor dem Anlass : 80% der vereinbarten Leistungen
14 Tage vor dem Anlass : 100 % der vereinbarten Leistungen
Vermittlung • Organisation
Das Gastro Management anerbietet dem Kunden unter anderem die Vermittlung von Künstlern, Musikern, Zeltaufbauten, technische Anlagen. Es erhebt dafür eine Vermittlungsgebühr in der Höhe von 8% von deren Honorar. Der Vertrag schliesst der Kunde jedoch mit den Künstlern, Musikern direkt ab. Für die Organisation und das Supervising eines Anlasses erhebt das Marx Vertriebs Management einen Honoraransatz von 12%.
Zahlungen
Das Gastro Management erhebt eventuell nach Absprache eine Akontozahlung vor Durchführung des Anlasses. Diese Akontozahlung beträgt im Normalfall 50% des Gesamtbetrags, zahlbar bei Auftragserteilung. Die zweite Akontozahlung beträgt 20%, 10 Tage vor Anlass. Die Restzahlung, inklusive eventueller Zusatzleistungen, ist nach Schluss der Veranstaltung, aufgrund der detaillierten Rechnung, innerhalb von 10 Tagen zahlbar. Sollte keine Akontozahlung vereinbart worden sein, ist die Rechnung nach Rechnungsstellung innerhalb 8 Tagen zahlbar.
Gerichtsstand
Gerichtsstand für die Beurteilung aller Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Fulda .